Multiorganversagen bei terminaler Niereninsuffizienz – welche Hauptdiagnose?
Ein 67-jähriger Patient mit bekannter terminaler Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie (bislang ohne Dialysepflicht) wird notfallmäßig bei starker Überwässerung, Luftnot und Hyperkaliämie aufgenommen. Im Aufnahme-EKG Zeichen einer beginnenden kardialen Erregungsstörung durch die Elektrolytentgleisung.
Behandlungsverlauf
Aufgetretene Komplikationen im Verlauf
Terminale Niereninsuffizienz, neu dialysepflichtig, CVVH über gesamten Aufenthalt
Beatmungsassoziierte Pneumonie, invasive Beatmung über 14 Tage, Tracheotomie
Sepsis mit Katecholaminpflicht, SOFA-Score 11 Punkte im Maximum
Drei Diagnosen mit vergleichbarem Ressourcenverbrauch
- ICD Hauptdiagnose
- N18.5 Chron. Niereninsuff., Stadium 5
- Nebendiagnosen
- J95.851, A41.9, J96.00
- OPS
- 8-854.2, 8-701
- ICD Hauptdiagnose
- A41.9 Sepsis, nicht näher bezeichnet
- Nebendiagnosen
- N18.5, J95.851, J96.00
- OPS
- 8-854.2, 8-701
Prüfrelevanz dieses Falls
Bei intensivmedizinischen Verläufen mit mehreren schweren Komplikationen ist die Hauptdiagnosenwahl einer der am häufigsten beanstandeten Punkte – der MD prüft hier regelmäßig, ob die gewählte Hauptdiagnose durch eine nachvollziehbare Ressourcenabwägung gedeckt ist oder ob schlicht die erlösstärkste Diagnose gewählt wurde. Ohne strukturierte Verlaufsdokumentation lässt sich diese Abwägung im Nachhinein kaum rekonstruieren.
In unseren Mandaten erstellen wir bei komplexen Intensivfällen eine tageweise Aufwandsdokumentation je Diagnose – sie ist die Grundlage, mit der sich die Hauptdiagnosenwahl gegenüber dem MD im Zweifel belegen lässt.
Regelwerke, die in Betracht gezogen werden können
- DKR D002 – Hauptdiagnose, Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen"
- DKR D003 – Nebendiagnosen bei multiplen Komplikationen im intensivmedizinischen Verlauf
- Entscheidungspraxis des Schlichtungsausschusses zu vergleichbaren Mehrfachkomplikationsfällen
Unsere Empfehlung für diesen Fall
Da die Niereninsuffizienz der initiale Aufnahmegrund war und die Nierenersatztherapie über den gesamten Aufenthalt fortgeführt wurde, während die Sepsis erst im Verlauf als Komplikation hinzutrat, ist nach DKR D002 Variante 1 vorzugswürdig: N18.5 als Hauptdiagnose, mit Sepsis und Pneumonie als Nebendiagnosen, die den intensivmedizinischen Mehraufwand zusätzlich abbilden.
Entscheidend ist die durchgängige Dokumentation der CVVH-Tage sowie der täglichen SOFA-Scores – nur so lässt sich im Streitfall nachweisen, dass die Nierenersatztherapie über den gesamten Verlauf der dominierende Behandlungsschwerpunkt war.
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