Schenkelhalsfraktur und Pneumonie – welche Hauptdiagnose?
Eine 84-jährige Patientin wird nach häuslichem Sturz mit Schmerzen in der rechten Hüfte und Unfähigkeit zur Belastung des Beins in die Notaufnahme gebracht. Vorerkrankungen: Vorhofflimmern unter oraler Antikoagulation, leichte kognitive Einschränkung. Bei der Aufnahmeuntersuchung zusätzlich auffällig: produktiver Husten seit drei Tagen, subfebrile Temperatur.
Bildgebung und Befunde
Behandlungsverlauf
Zwei gleichermaßen vertretbare Hauptdiagnosen
- ICD Hauptdiagnose
- S72.04 Schenkelhalsfraktur
- Nebendiagnosen
- J18.9, I48.91, Z92.1
- OPS
- 5-820.20
- ICD Hauptdiagnose
- J18.9 Pneumonie, nicht näher bezeichnet
- Nebendiagnosen
- S72.04, I48.91, Z92.1
- OPS
- 5-820.20
Prüfrelevanz dieses Falls
Konstellationen mit zwei bei Aufnahme gleichermaßen vorliegenden Diagnosen gehören zu den klassischen Prüfanlässen, weil Krankenhäuser hier tendenziell die ressourcenintensivere bzw. erlösstärkere Diagnose wählen – ohne dies im Einzelfall ausreichend zu begründen. Der MD prüft in solchen Fällen gezielt, ob der dokumentierte Ressourcenverbrauch die gewählte Hauptdiagnose tatsächlich stützt.
In unseren Mandaten dokumentieren wir bei Mehrfachdiagnosen wie dieser konsequent den zeitlichen und personellen Aufwand je Diagnose – das macht die Wahl der Hauptdiagnose im Nachhinein nachvollziehbar und reduziert das Kürzungsrisiko erheblich.
Regelwerke, die in Betracht gezogen werden können
- DKR D002 – Hauptdiagnose, Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen"
- DKR D003 – Nebendiagnosen und deren Ressourcenrelevanz
Unsere Empfehlung für diesen Fall
Beide Diagnosen erfüllen bei Aufnahme die Kriterien der Hauptdiagnose. Nach DKR D002 ist in diesem Fall diejenige zu wählen, die für Untersuchung und Behandlung den höheren Ressourcenverbrauch verursacht hat. Da die operative Versorgung der Fraktur mit Hemiprothese den überwiegenden Teil der stationären Behandlung bestimmt – inklusive OP-Zeit, Implantatkosten und Mobilisationsdauer – ist Variante 1 die konsistentere Wahl: S72.04 als Hauptdiagnose, Pneumonie als Nebendiagnose.
Wichtig für die Prüffestigkeit: Die Verzögerung der OP bis Tag 3 sollte explizit mit der notwendigen Pausierung der Antikoagulation begründet werden, nicht mit der Pneumonie – sonst entsteht der Eindruck, die Pneumonie habe den Behandlungsverlauf dominiert.
Solche Fälle gehören zum Alltag Ihrer Kodierabteilung?
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